Verfassungswidriges Verfassungsrecht

könnte z.B. aus einer Verfassungsänderung entstehen, die gegen eine Unantastbarkeitsgarantie verstösst. Die Verfassungswidrigkeit und damit die Nichtigkeit einer Verfassungsbestimmung ist nicht schon deshalb undenkbar, weil sie Teil des Verfassungstextes wurde. Indessen erscheint bei einem freiheitlich-demokratischen Verfassungsgesetzgeber die theoretische Möglichkeit verfassungswidriger Verfassungsnormen so gering, dass sie einer praktischen Unmöglichkeit gleichkommt.




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