Verfügungsermächtigung ist die — Ermächtigung, im eigenen Namen über ein Recht des Ermächtigenden zu verfügen. Sie entsteht durch Einwilligung des Ermächtigenden (vgl. § 185 I BGB). Lit.: Dachrodt, H., Eigentumsvorbehalt und Verfügungsermächtigung, 1934
Weitere Begriffe : Entfaltung freie | Akkusationsprinzip | Inverkehrbringen |
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