Vergehen
Im Recht die Bezeichnung für leichtere Straftaten, die auch mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bedroht werden (§ 12 Abs. 2 StGB).
ist eine Handlung, die mit Freiheitsstrafe von einem Tag bis zu 15 Jahren oder mit Geldstrafe von 5 EUR und darüber (i.d.R. bis zu 10 000 EUR) bedroht ist (§ 1 Abs. 3 StGB). Siehe auch: Strafbefehl.
Strafrecht.
gem. § 12 Abs. 2 StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Hierfür bleiben gem. § 12 Abs. 3 StGB Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, außer Betracht (Straftat).
i. S. des StGB (§ 12 II) ist eine rechtswidrige Tat, die mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von weniger als 1 Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist.
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