VergabeverordnungDie Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge i. d. F. v. 11. 2. 2003 (VgV; BGBl. I 170 m. Änd.) enthält ergänzend zu den §§ 97 ff. GWB eigene Regelungen des Vergaberechts (insbesondere die vergaberechtlichen Schwellenwerte) und verweist außerdem zur weiteren Regelung auf die nichtstaatlichen Verdingungsordnungen („Kaskadenprinzip“).
Weitere Begriffe : Petitionsrecht | untauglich | Justizielle Grundrechte |
MMnews
|