Vergabeverordnung

Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge i. d. F. v. 11. 2. 2003 (VgV; BGBl. I 170 m. Änd.) enthält ergänzend zu den §§ 97 ff. GWB eigene Regelungen des Vergaberechts (insbesondere die vergaberechtlichen Schwellenwerte) und verweist außerdem zur weiteren Regelung auf die nichtstaatlichen Verdingungsordnungen („Kaskadenprinzip“).




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