Vergnügungsteuerlokale Steuer, mit der die Durchführung von speziellen öffentlichen Veranstaltungen (Vergnügungen) belegt wird. Zu den Vergnügungen gehören u. a. Tanz- und Musikveranstaltungen, Filmvorführungen und der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten. Das Hauptaufkommen der Steuer ergibt sich aus Spielautomaten. Steuerschuldner ist der Veranstalter bzw. Halter der Spielapparate.
Weitere Begriffe : Verunglimpfung Verstorbener | Warnfunktion | Kennzeichen verbotener Vereinigungen, |
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