Verherrlichen von Gewalttätigkeiten(§131 StGB) ist das Bewerten von Gewalttätigkeiten, das bewirkt, dass diese als Ausfluss einer anerkennenswerten Grundhaltung erscheinen.
Weitere Begriffe : Institutsgarantie | dringender Tatverdacht | Eigentümer |
MMnews
|