Gewalttätigkeit das aggressive Inbewegungsetzen körperlicher Kräfte gegen Personen oder Sachen. G. ist ein Tatbestandsmerkmal der Gefangenenmeuterei (Meuterei), des schweren Hausfriedensbruchs und des Landfriedensbruchs.
Weitere Begriffe : Rehabilitationsträger | Spielraumtheorie | Überzeugung |
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