Verkehrsteilnehmer, ältere
Jeder Verkehrsteilnehmer hat gegenüber älteren, vor allem gebrechlichen Personen im Straßenverkehr eine besondere Verantwortung. Fahrzeugführer haben sich zwar immer so zu verhalten, dass sie andere nicht gefährden, aber in Anwesenheit betagter Menschen müssen sie besonders vorsichtig sein, d. h., sie müssen umsichtig und bremsbereit fahren und gegebenenfalls anhalten, wenn eine ältere Person die Straße überqueren will.
§ 3 Abs.2 a StVO
Autofahren im Alter
Die meisten Führerscheinbesitzer möchten auch im Alter nicht auf die Mobilität, die ihnen das Autofahren bedeutet, verzichten. In der Regel ist das auch nicht notwendig, denn die weitaus meisten älteren Menschen machen am Steuer eventuelle Defizite wie das Nachlassen der Reaktionsgeschwindigkeit durch Erfahrung und erhöhte Vorsicht wett.
Wer sich allerdings infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht sicher im Verkehr bewegen kann, der darf nur dann daran teilnehmen, wenn in geeigneter Weise Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet, z. B. durch den Einbau von Zusatzspiegeln im Auto. Lassen sich die Mängel jedoch nicht ausgleichen, dann muss ganz auf das Führen eines Kraftfahrzeugs verzichtet werden.
112 §§ 3 StVO; 2 FeV
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