Verleger der Unternehmer, der einen Verlag (insbes. Buch-Verlag) betreibt und auf Grund eines Verlagsvertrags mit dem Urheber berechtigt und verpflichtet wird, ein Sprach- und Musikwerk zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Für Zeitungs- und Zeitschriften-V. bestehen im Verlagsgesetz Sonderregelungen.
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