Verlustausgleich, beschränkter, bei Steuerstundungsmodellen

Mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22. 12. 2005 (BGBl. I 2005, 3683) wurde für bestimmte geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. Medienfonds, Immobilienfonds, New Energy Fonds, Schiffsbeteiligungen) eine Beschränkung der Verlustverrechnung eingeführt (§ 15b Abs. 1 EStG).




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