Vermarktungsnormensind nach der Terminologie des europäischen Gemeinschaftsrechts Handelsklassen und ähnliche Qualifizierungen. Die Regelungen sind zwar unmittelbar geltendes Recht, doch sind in der Regel Durchführungsvorschriften für das innerstaatliche Verwaltungsverfahren erforderlich. Siehe z. B. VO ü. EG-Normen für Obst und Gemüse v. 10. 6. 2009 (BGBl. I 1269).
Weitere Begriffe : Hochzeit | Zurückbehaltungsrecht | Konkordat |
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