Vermögensrecht

ist subjektiv das in Geld bewertbare Recht sowie objektiv die Gesamtheit der das Vermögen betreffenden Rechtssätze (z. B. Schuldrecht, Sachenrecht). Lit.: Säcker, F., Vermögensrecht, 1995; Baum, A., Vermögensrechtliche und nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Diss. jur. Bonn 2000; Messerschmidt, B., Die Entwicklung des Vermögens- und Investitionsrechts 2002/2003, NJW 2003, 2945




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