Vermögensstrafe (§ 43 a StGB) ist die durch den Wert des Vermögens des Täters in ihrer Höhe begrenzte (, wegen Verletzung des Bestimmtheitsgebots verfassungswidrige) Geldstrafe. Lit.: Ries, G., Die Vermögensstrafe, 1999
Weitere Begriffe : Grundbuchsperre | Nacherfüllung | Liegenschaftskataster |
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