Verramschung

ist der Verkauf der Restauflage eines Buches zu stark herabgesetztem Preis, wenn der Absatz zum normalen Ladenpreis nicht mehr befriedigend ist und der Verleger (Verlag) daher sein Lager entlasten will. Die V. hat in den letzten Jahren stark zugenommen und viele sog. Neuantiquariate entstehen lassen. Zur V. ist der Verleger berechtigt, soweit nicht berechtigte Interessen des Verfassers verletzt werden, § 21 Verlagsgesetz.

nennt man den Verkauf der Restauflage eines Buches, das zum Laden(Buchhandlungs)preis nicht mehr nennenswert abgesetzt werden kann, zu stark herabgesetzten Preisen. Zur V. ist der Verleger auf Grund des Verlagsrechts auch ohne Zustimmung des Verfassers befugt, wenn dessen berechtigte Interessen nicht verletzt werden (§ 21 VerlG).




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