VerschlusssachenV. (übliche Abkürzung VS) sind im behördlichen Verkehr die Angelegenheiten aller Art, die Unbefugten nicht mitgeteilt werden dürfen und die durch besondere Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden müssen. Man unterscheidet VS-Streng geheim (wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte den Bestand der BRep. oder eines ihrer Länder gefährden kann), VS-Geheim (bei Gefahr eines schweren Schadens), VS-Vertraulich und VS-Nur für den Dienstgebrauch. Den Geheimhaltungsgrad bestimmt die Behörde, die die V. herausgibt. Von der Einstufung als V. ist nur der unbedingt notwendige Gebrauch zu machen.
Weitere Begriffe : statistische Methode | Truppen, ausländische | Betrachtungsweise |
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