Verschmutzung FahrbahnBelästigung, Hindernisse, Allgemeines. Wer die Fahrbahn in ungewöhnlicher Weise derart verschmutzt, daß sich darauf Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ergeben können, hat für alsbaldige Reinigung zu sorgen: dies gilt z. B. für Baustellenausfahrten, Straßen im ländlichen Bereich (Ackererde, Viehkot usw.). Die sich daraus ergebenden Gefahren sind insbesondere bei Nebel und sonst feuchter Fahrbahn beträchtlich. Allerdings ist in ländlichen Gegenden mit einer gewissen unvermeidbaren Verschmutzung der Fahrbahn jedenfalls während der Erntearbeiten zu rechnen (besonders im Herbst: Hackfrüchte), denn es ist nicht möglich, jegliche Ackererde von den Reifenprofilen zu entfernen; über deren Ränder hinaus muß andererseits der Reifen gereinigt werden.
Weitere Begriffe : Rechte, Aberkennung | subjektives Rechtfertigungselement | Martinshorn |
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