Verschuldenshaftung ist die ein schuldhaftes Verhalten voraussetzende Haftung. Sie steht im Gegensatz zur Gefährdungshaftung. Sie wird noch als Grundsatz des Schadensersatzrechts angesehen. Lit.: Hehl, S., Das Verhältnis von Verschuldens- und Gefährdungshaftung, 1999
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