Verschweigenist das Unterlassen einer Erklärung trotz Wissens oder Wissenmüssens. Besteht eine Aufklärungspflicht, so stellt das V. eine Pflichtverletzung dar, die zugleich eine arglistige Täuschung sein kann. Daneben kann das V. eines Rechtes unter bestimmten Voraussetzungen zu dessen Verlust führen. Verwirkung, Versitzung
Weitere Begriffe : dolus directus ersten/zweiten Grades | Strafvollstreckungskammer | Rausch |
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