VersicherungsbeiratDer bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu errichtende V. aus Sachverständigen wirkt bei der Ausübung der Versicherungsaufsicht mit (§ 92 VAG). Er berät die Bundesanstalt gutachtlich bei der Vorbereitung wichtiger Beschlüsse.
Weitere Begriffe : Internationaler Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte, IpwskR | Schmuggel | Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe |
MMnews
|