Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

(VBL), eine dem Bundesfinanzministerium unterstellte öffentlich-rechtliche Anstalt in Karlsruhe, an der u. a. die Bundesverwaltung (Ausnahme: Bundesbahn, Bundespost), die meisten Länder, die Träger der Sozialversicherung beteiligt sind. Die VBL bietet zusätzliche tarifvertraglich begründete Alters- und Hinterbliebenenversorgung.




Vorheriger Fachbegriff: Versorgungsamt | Nächster Fachbegriff: Versorgungsausgleich


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen