Versorgungspflicht der Energieversorgungsunternehmen

Private Haushalte haben Anspruch auf Grundversorgung mit den leitungsgebundenen Energieformen Strom und Gas. EVU haben diese Grundversorgung, solange sie ihnen wirtschaftlich zuzumuten ist, zu den öffentlich bekannt gegebenen Bedingungen zu gewährleisten (§ 36 EnWG, s. Energiewirtschaft). S. a. Anschlusspflicht, Fernwärme.




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