Verteilungist die Aufteilung eines Gegenstands auf mehrere Berechtigte (z. B. V. des Steueraufkommens, V. des Erlöses der Zwangsversteigerung §§105 ff. ZVG, V. bei Aufhebung einer Gemeinschaft § 752 BGB). Lit.: Möhring-Hesse, M., Die demokratische Ordnung der Verteilung, 2004
Weitere Begriffe : Glaube | Stadtgemeinde | Übermüdung |
MMnews
|