Vertrag von Maastricht(Unionsvertrag): völkerrechtlicher Vertrag v. 7.2. 1992 zwischen den damals zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften. Bedeutendste Vertragsergänzung und -erweiterung seit den Römischen Verträgen von 1957/58. Förmliche Gründung der Europäischen Union (EU-Vertrag) zur Integration im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Maastrichter Unionsvertrag führte eine umfassende Änderung des EG-Vertrages mit sich. Angesichts der weitreichenden Kompetenzverlagerungen auf die Europäischen Gemeinschaften bestehen Bedenken daran, ob das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip ausreichend gewahrt wurde. Etwaige Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155) ausgeräumt. Die Begründung der Europäischen Union stellt damit eine verfassungsrechtlich zulässige Fortentwicklung und maßgebliche Vertiefung der europäischen Integration dar.
Weitere Begriffe : Bildungsmassnahme, berufsvorbereitende | Beiträge, Übernahme durch Leistungsträger | Altablagerungen |
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