Vertrag von Amsterdam am 1.5. 1999 nach Ratifikation in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Die Verträge haben punktuelle Änderungen der Gemeinschaftsverträge, die zum Teil schon im Vertrag von Maastricht angelegt waren, umgesetzt. Es wurde ein „Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik” („Mister GASP”) institutionalisiert, der den Rat in Angelegenheiten der GASP unterstützt. Der Bereich „Justiz und Inneres” wurde zum Teil aus dem EU-Vertrag herausgenommen. Die Bereiche Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken wurden nunmehr im Zusammenhang mit der Personenverkehrsfreiheit in Art. 61 ff. EG-Vertrag geregelt. Zugleich wurde durch Änderungen im Verfahren der Mitentscheidung die Stellung des Europäischen Parlaments im europäischen Gesetzgebungsverfahren erheblich gestärkt. Damit wurde im Wesentlichen eine gleichwertige Beteiligung des Parlaments sichergestellt. Schließlich wurden zahlreiche überholte Regelungen gestrichen und eine durchlaufende Neunummerierung des EU-und EG-Vertrages vorgenommen. Eine Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende Zustimmungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.
Weitere Begriffe : Transparenz- und Publizitätsgesetz | Fernabsatz | Bürgschaft |
MMnews
|