VerwandteneheDie Ehe zwischen Verwandten gerader Linie (Grosseltern, Eltern, Kindern), zwischen Geschwistern und halbbürtigen Geschwistern ist verboten, im übrigen ist die V. erlaubt. Eheverbot, Ehenichtigkeit, Schwägerschaft.
Weitere Begriffe : Interimsschein | Erfüllungs Statt | Grundsatzgesetzgebung |
MMnews
|