Verwendungsdauerbezeichnet bei kosmetischen Mitteln mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten die Dauer, für die das Mittel nach Öffnen verwendet werden kann, ohne dass eine Gefährdung der Gesundheit zu erwarten ist (§ 5 II a KosmetikVO).
Weitere Begriffe : Handwerkerversicherung | Verwässerungsgefahr | Unfallkassen der Gemeinden |
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