(Abk.: VG Wort) Rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, der für die Sprachwerke von Wort-Autoren aller Medien vertraglich die Wahrnehmung der Verwertungsmöglichkeiten ihrer Urheberrechte übernimmt. Vgl. auch — GEMA.
Vorheriger Fachbegriff: Verwertungsgesellschaft | Nächster Fachbegriff: Verwertungsnachweis
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Zuschreibungen | Aufwendung | Fremdrentengesetz
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews