Vinkulierte Namensaktie eine Namensaktie, die nach der Satzung der AG nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden kann, Vinkulierung. V. N.n sind Voraussetzung für eine Nebenleistungsaktiengesellschaft; sind i. Gegensatz z. Inhaberaktie auf den Namen des Eigentümers ausgestellt.
Weitere Begriffe : Schwerverletztenzulage | Schriftform | Diplomat |
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