Inhaberaktie
Aktie.
(§ 10 AktG) ist die auf den Inhaber lautende Aktie (Inhaberpapier). Lit.: Terstege, U., Inhaber- oder Namensaktien, 2001
Aktie, die auf den Inhaber lautet und das Mitgliedschaftsrecht an einer Aktiengesellschaft verbrieft. Inhaberaktien sind gem. § 10 Abs. 1 AktG zulässig, verlieren aber gegenüber der vorteilhafteren Namensaktie stark an Bedeutung. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe. Inhabergeschäft Prinzipalgeschäft.
Aktie.
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