Vogelschutz

Der V. betrifft als Teil des Artenschutzes (§§ 37 ff. BNatSchG) den Schutz wild lebender Vogelarten. So sind in D über 700 V.-Gebiete in Umsetzung der EU-RL 79/409/EWG über die Erhaltung wild lebender Vogelarten v. 2. 4. 1979 (ABl. L 103/1) gesetzlich festgelegt (z. B. der Dümmer in Nds. oder der Greifswalder Bodden, s. a. Schutzgebiete). § 41 BNatSchG schreibt für Energiefreileitungen konstruktive Maßnahmen zum Schutz der Vögel gegen Stromschlag vor; s. a. Seeanlagen.




Vorheriger Fachbegriff: Vogelgrippe | Nächster Fachbegriff: Vogt


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen