Volksbanken

Die ca. 1250 Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland stellen den genossenschaftlichen Sektor des dreigliedrigen Bankwesens neben den Privatbanken und den öffentlich-rechtlichen Sparkassen dar. Es sind Kreditinstitute, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden. Spitzeninstitute mit Zentralbankfunktion sind die bis 1998 als Körperschaft des öffentlichen Rechts, seither als AG organisierte DZ Bank (Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank) in Frankfurt (vgl. G zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank v. 13. 8. 1998, BGBl. I 2102) und die WGZ Bank AG (Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank) in Düsseldorf. Die V. sind zusammengeschlossen im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V.




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