Volksgesetzbuch

ist das volkstümliche, das gesamte Recht eines Volkes verständlich zusammenfassende Gesetzbuch dessen Unternehmen im Nationalsozialismus angesichts des zweiten Weltkriegs über einen Entwurf zu einem ersten Buch - 1941 - und verschiedene Vorarbeiten kaum hinausgelangte). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005




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