Volkszählungen

im Sinne personenbezogener Datenerhebungen für statistische Zwecke als Grundlage staatlicher Sozial- und Wirtschaftspolitik sind mit der Gefahr einer persönlichkeitsfeindlichen Registrierung verbunden. Zum Schutz der informationeilen Selbstbestimmung bedürfen derartige Datenerhebungen besonderer gesetzlicher und administrativer Sicherungen.




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