Vollendung

Versuch

Strafrecht: Zeitpunkt, in dem alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat verwirklicht sind. Die Vollendung liegt zeitlich nach dem unmittelbaren Ansetzen zum Versuch bei einer Vorsatztat und — soweit es um ein Delikt mit einer in den Gefährdungsbereich vorverlagernden Tatbestandsfassung geht — vor dessen Beendigung. Die Vollendung markiert die zeitliche Grenze, bis zu der strafbefreiender Rücktritt vom Versuch noch möglich ist.




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