Vollstreckungsmissbrauchliegt vor, wenn ein Vollstreckungstitel ausgenutzt wird, der etwa für einen sittenwidrigen Anspruch erlangt worden ist (z.B. wenn eine Monopolstellung ausgenützt wurde); der "Schuldner" kann sich gegen die Vollstreckung im Klagewege wenden und bei Durchführung der Vollstreckung Schadensersatz verlangen, § 826 BGB.
Weitere Begriffe : Kettenbrief | Lex minus quam perfecta | Testamentsauslegung |
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