Vollstreckungsplan

Durch die Landesjustizverwaltung erstellter Plan, in dem eine Klassifizierung der Strafgefangenen nach unterschiedlichen Behandlungsbedürfnissen niedergelegt ist. Dieser Plan soll mittels typisierender Klassifikation der Täter eine Befolgung des Trennungsprinzips und Differenzierungsprinzips ermöglichen.




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