Vollstreckungsorganesind a) der Gerichtsvollzieher; b) das Vollstreckungsgericht; c) das Prozessgericht des 1. Rechtszuges (bezüglich der Erwirkung vertretbarer Handlungen, der Erwirkung unvertretbarer Handlungen und der Erzwingung von Unterlassungen);.d) das Grundbuchamt (bezüglich der Eintragung einer Zwangshypothek); e) die Registerbehörden (bezüglich der Zwangsvollstreckung in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk).
Weitere Begriffe : Schattenhaushalt | Finanzhoheit | Ausführungsverordnung |
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