VollzugsplanAufstellung des Vollzugszieles und der konkreten Behandlung für einen Strafgefangenen. Durch ihn wird das Vollzugsziel individuell konkretisiert. Erstellt wird ein solcher Plan nach der Persönlichkeitsstruktur sowie den Sozialisationsbedürfnissen und -fähigkeiten des Inhaftierten. Während des Vollzuges dient er als Orientierungsrahmen für den Betroffenen sowie die Bediensteten des Vollzugsstabes.
Weitere Begriffe : Machtergreifung | Rechtsphilosophie | Betriebsausschuss |
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