Vollzugspolizei
Polizeirecht.
ist die Polizei i. e. S. Die V. besteht aus Beamten, die für den laufenden Einsatz in Einzelakten zur Verfügung stehen. Sie hat außer besonders benannten Einzelzuständigkeiten das Recht des ersten Zugriffs, die Aufgabe der allgemeinen Überwachung und die Pflicht zur Hilfe bei einem Vollzug von Verwaltungshandeln. Die V. gliedert sich in Schutzpolizei, Kriminalpolizei, Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei. Lit.: Heckenberger, W., Aufgaben und Befugnisse der Vollzugspolizei, 1997
Polizeivollzugsbehörden.
Polizei (2).
Vorheriger Fachbegriff: Vollzugsplan | Nächster Fachbegriff: Vollzugstheorie