über den Grund des Anspruchs, Grundurteil. über den Grund des Anspruchs Grundurteil; V. über die vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils ist im Zivilprozess auf Antrag in der Berufungsinstanz durch Teilurteil möglich (§ 718 ZPO). S. a. Vorbescheid.
Vorheriger Fachbegriff: Vorübergehende Unmöglichkeit | Nächster Fachbegriff: Vorabentscheidungsverfahren
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Verfügungsermächtigung | Zahlungsklage | Sammelurkunde
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews