Vorhaben

ist ein zentraler Begriff des Baugesetzbuches. Nach § 29 BauGB umfasst er die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen, die einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen oder der Baubehörde anzuzeigen sind, ferner bauliche Anlagen, über deren Zulässigkeit in einem anderen Verfahren entschieden wird.




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