Vortragsrecht

ist ein Verwertungsrecht des Urhebers (Urheberrecht) eines Sprachwerks (z. B. Roman, Drama, Gedicht, wissenschaftliche Abhandlung). Es berechtigt ihn, das Werk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen (§ 19 I UrhG). Das V. erstreckt sich auch auf Übertragungen außerhalb des Raumes, in dem das Sprachwerk persönlich dargeboten wird (z. B. durch Lautsprecher).




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