Vortragsrechtist ein Verwertungsrecht des Urhebers (Urheberrecht) eines Sprachwerks (z. B. Roman, Drama, Gedicht, wissenschaftliche Abhandlung). Es berechtigt ihn, das Werk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen (§ 19 I UrhG). Das V. erstreckt sich auch auf Übertragungen außerhalb des Raumes, in dem das Sprachwerk persönlich dargeboten wird (z. B. durch Lautsprecher).
Weitere Begriffe : Promotionsrecht | Privilegium paulinum | Schwerpunktformel |
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