Wachverfehlung militärische Straftat, bei der ein Soldat vorsätzlich die Pflichten des Wachdienstes verletzt (z. B. seinen Posten verlässt) und dadurch eine Gefahr für die Bundesrepublik, die Truppe, für Menschen oder wertvolle Sachen herbeiführt. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafarrest nicht unter 2 Wochen (§ 44 Wehrstrafgesetz).
Weitere Begriffe : Vertragsrecht | Frachtgeld | Absatzfonds |
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