Wachverfehlung

militärische Straftat, bei der ein Soldat vorsätzlich die Pflichten des Wachdienstes verletzt (z. B. seinen Posten verlässt) und dadurch eine Gefahr für die Bundesrepublik, die Truppe, für Menschen oder wertvolle Sachen herbeiführt. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafarrest nicht unter 2 Wochen (§ 44 Wehrstrafgesetz).

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine allgemeine militärische Pflichtverletzung erfasst (§ 44 WStG).

militärische Straftaten (4).




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