WasserbezugsrechtWasserwerke gehören zu den öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen der Leistungsverwaltung ( a. Daseinsvorsorge), die jedermann in Anspruch nehmen kann. Um eine allgemeine Wasserversorgung zu erreichen, muss jedes Bauwerk (mit Wohnungen oder gewerblichen Räumen) beim Anschluss an eine öffentliche Wasserleitung eine Zapfstelle haben.
Weitere Begriffe : SGB XI | Wertfortschreibung | Militärstrafgerichtsbarkeit |
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