Wechseldiskontist der Erwerb eines nicht fälligen Wechsels durch den Diskontgeber unter Abzug von Zwischenzinsen (Diskont), Unkosten und Provision. Diesem Diskontgeschäft liegt ein Kauf oder Darlehen zugrunde. Wechsel werden i. d. R. von einer Bank diskontiert.
Weitere Begriffe : Kronzeugenregelung | Nettomiete | Deutschlandfonds |
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