Wegfall des Sozialleistungsanspruchs
Im Sozialrecht :
Keine Sozialleistungen sind zu gewähren, wenn nach Entstehen des Anspruchs Umstände eingetreten sind, die zu seinem dauerhaften Wegfall führen. Gründe hier können sein: Erfüllung des Anspruches (§362 Abs. 1 BGB), durch Gesetz fingierte Erfüllung (§ 107 SGB X), Versagung oder Entzug des Anspruches nach § 66 SGB I, Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, Fristablauf, Verzicht und Verwirkung. Der Anspruch auf die Sozialleistung fällt teilweise weg, wenn gegen ihn aufgerechnet (Aufrechnung) oder verrechnet (Verrechnung), er verpfändet (Verpfändung) oder gepfändet (Pfändung) wurde.
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