Wertverlust

Merkantiler Minderwert. Während der „merkantile Minderwert“ sich auf die Wertminderung eines Fahrzeugs durch Unfall bezieht, versteht man unter Wertverlust die Wertminderung durch Benutzung und Zeitablauf („Gebrauchtwagen“), die beim Weiterverkauf oder im Falle der Inzahlungnahme durch den Händler akut wird. Im allgemeinen wird bei marktgängigen Großserientypen ein mittlerer Wertverlust von 15% vom Neupreis pro Jahr während der ersten 3 Jahre, danach von bis zu (allerdings mindestens) 2-5°/o jährlich (bezogen stets auf den Neupreis) angesetzt. Für Kraftfahrzeuge der oberen Hubraum- und Preisklasse (über 2000 cm3, über 15 000 DM) kann der Wertverlust in den ersten 3 Jahren bis zu 18°/o vom Neupreis pro Jahr, eventuell sogar mehr betragen. Diese Faustformeln geben einen ungefähren Anhaltspunkt. Abweichungen davon können durch regionale Unterschiede, Modellwechsel, Engpässe auf dem Neuwagenmarkt, nachlassenden Markenruf usw. bedingt sein.




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