Wettbewerbs- und WarenzeichenrechtDas Wettbewerbsrecht schützt die selbständig wirtschaftlich Schaffenden in ihrer freien wirtschaftlichen Betätigung, indem es die Wettbewerbshandlungen im geschäftlichen Verkehr regelt. Um den Wettbewerb zu erhalten und zu schützen erliess der Gesetzgeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 7.6.1909 (mit 8 Änderungen), ferner verschiedene Nebengesetze (z.B. Rabattgesetz, Zugabeverordnung). - Das Warenzeichenrecht regelt das Recht der Warenkennzeichnung.
Weitere Begriffe : Verbrechensbegriff, kriminologischer | Unterlassung | Verfahrensmangel |
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