Wiedergaberecht durch Ton- oder Bildträger

ist ein Verwertungsrecht des Urhebers an seinem Werk, das darin besteht, Vorträge oder Aufführungen des Werkes durch Bild oder Tonträger (z. B. Photographie, Tonband, Schallplatte, Film) öffentlich wahrnehmbar zu machen. Vortrags-, Aufführungsrecht.




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