Wiederverkauf Möglich, wenn auch selten, ist beim Kaufvertrag die Abrede, dass der Käufer zum Zurückverkauf der gekauften Sache an den Verkäufer berechtigt sein soll. Der W. ist im BGB nicht geregelt. Auf ihn finden die Vorschriften über den Wiederkauf entsprechende Anwendung.
Weitere Begriffe : Strafmilderungsgrund | Solidarität | Bedrohung eines Vorgesetzten |
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